Allgemeine Geschäftsbedingungen GERWUEB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA GERUWEB

I. Vertragliche Grundlagen1. Es gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von der Firma GERUWEB ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn GERUWEB zur Angebotsabgabe oder zur Annahme unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers veranlasst wird.2. Für den gesamten Vertrag gilt Kaufvertragsrecht.II. Inhalt der Leistung der Firma GERUWEB

1. Die vertragliche Leistung beschränkt sich auf Planung, Gestaltung Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme von Filmen und anderen Medien. Und – soweit dies Vertragsinhalt ist – Montage oder Montageüberwachung einer technischen Anlage oder Systemeinrichtung einschließlich etwaiger Vernetzung mit Draht gebundenen oder drahtlosen Netzwerk-, oder Telefonleitungen, eines Webservers (Internetauftritts), sowie, falls vertraglich vereinbart dessen Wartung und/oder Pflege.

2. Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge:

a) die Auftragsbestätigung der GERUWEB
b) das Angebot von GERUWEB
c) die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Planung, Gestaltung Erstellung und Vermarktung von Medien und eventuell erforderlichen technischen Anlagen.
d) die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, soweit sie den vorstehenden Regelungen nicht widersprechen.
Bei Widerspruch einzelner Regelungen hat die in der Reihenfolge vorstehende Regelung Vorrang. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen worden.

Soweit die vertraglich vereinbarten Arbeiten durch von GERUWEB beauftragte Drittunternehmen durchgeführt wird und GERUWEB Leistungen im Zusammenhang mit der Überwachung der Durchführung erbringt, beschränkt sich die Leistung von GERUWEB insoweit auf die Erteilung der notwendigen Anweisungen für die Durchführung der Arbeiten durch den Auftraggeber und die Überwachung der Erfüllung dieser Anweisungen. Der erfolgreiche Abschluss des Auftrages ist nicht geschuldet.

3. Erbringt GERUWEB im Auftrag des Auftraggebers Leistungen im Zusammenhang mit der Projektierung, ohne im Anschluss mit der Erstellung des Projekts beauftragt zu werden, sind die erbrachten Leistungen mit dem einfachen Stundensatz der GERUWEB nach Aufwand zu vergüten, soweit die Parteien keine Anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen haben.

GERUWEB ist zur Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, sowie Bestellungen und Auftragserteilungen nur im Hinblick auf offensichtliche Wiedersprüche und Fehler verpflichtet. GERUWEB behält sich vor, diese genannten Unterlagen auch weitergehend zu prüfen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, sowie Inhalts- und Formänderungen vorzunehmen, die den Inhalt der Veröffentlichung nicht grundlegend ändern und für den Auftraggeber zumutbar sind. Die alleinige Verantwortung des Auftraggebers für die Projektierung wird hierdurch nicht berührt.

4. Geht eine Leistung, oder ein Leistungsmerkmal der auszuführenden Arbeiten nicht eindeutig aus der Aufragsdokumentation hervor, und ist die Unvollständigkeit für GERUWEB nicht unschwer erkennbar gewesen, ist sie unbeschadet Abs. 3 Satz 2 nicht Vertragsbestandteil.

5. Bei Imagefilmen, gruvie oder Unternehmensfilmen handelt es sich immer um Werkverträge. Ein gruvie stellt in sofern ein besonderes Werk künstlerischer Ausprägung dar, als das dies nach Fertigstellung als vollendet gilt und keiner Abnahme bedarf. Bei allen anderen Filmen gilt, Änderungswünsche nach Fertigstellung gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. GERUWEB hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

6. Als Garantie ist die Aufragsdokumentation, sowie das Angebot der GERUWEB nur insoweit und nur für die einzelnen Eigenschaften zu verstehen, wie sie ausdrücklich von den Parteien in einem Pflichtendokument schriftlich bestimmt worden sind. Im übrigen sind zur Kennzeichnung und Werbung dienende Angaben unverbindlich.

7. Alle Preise unterliegen der Vereinbarung. Preislisten sind Abrechnungsgrundlage für erteilte/ausgeführte Aufträge und stellen kein Angebot dar. Die Angabe einer Arbeitseinheit=AE entspricht 15 Minuten.

III. Pflichten des Auftraggebers.

1. Der Auftraggeber schuldet unaufgefordert die rechtzeitige und unentgeltliche Übergabe aller für die Ausführung der Leistung erforderlichen Daten, Unterlagen und Dokumente in fehlerfreier und widerspruchsfreier Form an GERUWEB .

2. Dem Auftraggeber unterhält die Verantwortung für die Organisation, Koordination und zeitliche Abstimmung der Leistungspflichten der einzelnen Unternehmer und der Schnittstellen zu den Leistungen von GERUWEB . Der Ausführungsort ist GERUWEB zur Durchführung seiner Leistung rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen und in einem für die Herstellung, Wartung, und Vermarktung der Inhalte jeweils geeigneten technischen Zustand mit den entsprechenden in der Planung ausgewiesenen Eigenschaften und Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber gewährleistet insbesondere den vollständigen, ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Abschluss notwendiger Vor- und Zuarbeiten anderer Unternehmer.

3. Dem Auftraggeber unterliegt die Verantwortung für die Einholung sämtlicher für die Einrichtung und den Betrieb, sowie Veröffentlichung etwa erforderlichen Genehmigungen.
Soweit der Auftrag Teil eines Gesamtkonzeptes ist, deren Einrichtung und Wartung nicht selbst von der Leistungspflicht der GERUWEB erfasst ist, gewährleistet der Auftraggeber die Durchführbarkeit des Projekts innerhalb des Gesamtkonzepts unter Wahrung sämtlicher öffentlicher und privater Vorschriften.

4. GERUWEB behält sich seine Rechte an sämtlichen, im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung angefertigten Unterlagen und Dokumenten und dem darin enthaltenen betriebsgeheimen und kaufmännischen Wissen vor. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, diese unterlagen und das Wissen vertraulich zu behandeln, nur zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden und nicht für dritte zugänglich zu machen.

5. Von GERUWEB erbrachte Leistungen dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für den im Auftrag/Angebot bezeichneten Zweck benutzt werden. Eine Weiterverwendung von, durch GERUWEB erbrachten grafischen, gestalterischen oder fotografischen Leistungen ausserhalb des erteilten Auftrages, bedarf der erneuten Auftragsvergabe.

6. Für Inhalte und Links in den von GERUWEB bearbeiteten und veröffentlichten Internetinhalten des Auftraggebers ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

7. Sämtliche Veröffentlichungen für den Auftraggeber durch GERUWEB in gedruckter oder elektronischer Form, erfolgen ausschließlich im Auftrag und Namen des Auftraggebers.

IV Ausführung der Leistung

1. GERUWEB ist es gestattet, für seinen Leistungsbereich nach eigenem Ermessen Subunternehmer einzusetzen, die GERUWEB für hinreichend qualifiziert und zuverlässig erachtet.

2. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, oder ergeben sich durch Anordnungen oder Planungsänderungen des Auftraggebers Mehrkosten für GERUWEB , so hat GERUWEB Anspruch auf eine besondere Vergütung. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für vertragliche Leistungen und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren.

Verlangt GERUWEB den Abschluss einer Preisvereinbarung für zusätzliche oder geänderte Leistungen und verweigert der Auftraggeber hierfür seine Einigungserklärung oder kommt der Auftraggeber mit der Abgabe seiner Einigungserklärung in Verzug, so ist GERUWEB berechtigt, dem Auftraggeber hierfür eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kommt der Auftraggeber auch innerhalb der Nachfrist seiner Mitwirkungspflicht zum Abschluss der Preisvereinbarung nicht nach, so ist GERUWEB berechtigt, die Arbeiten für die Ausführung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen bis zum Abschluss der Preisvereinbarung zu verweigern oder einzustellen.

3. Soweit GERUWEB Leistungen zur Beseitigung von Mängeln von Vor- oder Nebenunternehmern oder sonstige Leistungen außerhalb des vertraglich geschuldeten Umfangs erbringt, um die vertragliche Ausführung aufzunehmen oder ordnungsgemäß durchzuführen, kann GERUWEB hierfür vom Auftraggeber Aufwendungsersatz verlangen, soweit die Leistungen von ihm anerkannt wurden oder für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren und dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen.

V Gestaltungsleistungen, Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Bei der Konzeption und Erstellung/Programmierung von Videos, Filmen, Internetpräsentationen und Onlineshops sowie Multimedia-Präsentationen auf CD oder anderen Medien handelt es sich in der Regel auch um Gestaltungsleistungen. Bei jedem an GERUWEB erteilten Auftrag dieser Art handelt es sich daher um einen Urheberwerkvertrag, der auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form unterliegen dem Urheberrecht. Soweit nicht anders vereinbart, überträgt GERUWEB dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte von Darstellern/Schauspieler sind vom Auftraggeber direkt an dieselben zu entrichten.

2. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form ob als Film, Script oder Zeichnung, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von GERUWEB weder verändert, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung , auch in Teilen ist unzulässig.

3. Die Urheberrechte an allen erstellten Materialien inkl. Entwürfen, bleiben im Besitz von GERUWEB. Eine weitere Verwendung behält sich GERUWEB vor.

4. Die Nennung von GERUWEB als Gestalter der Medien, sofern dies nicht vertraglich geregelt, darf GERUWEB in die erstellten Medien unmittelbar integrieren. Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Auftraggebers.

5. Für Dateien wie Bilder oder Videos von Dritten, die auf Wunsch oder Anordnung vom Auftraggeber bei der Gestaltung verwendet werden, erwirbt der Auftraggeber die Nutzungsrechte selbst. Alternativ kann er GERUWEB mit dem Erwerb dieser Nutzungsrechte beauftragen. Dabei handelt GERUWEBlediglich im Namen und Auftrag des Auftraggebers.

6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für Entwurfsleistungen. Sie begründen kein Mit-Urheberrecht.

VI Vermarktung

1. Bei der Vermarktung von Filmen, Leistungen, Produkten oder Internetpräsentationen und Onlineshops handelt es sich um Dienstleistung im Auftrag und Namen des Auftraggebers.

2. GERUWEB erstellt auf Wunsch Text-, Bild oder multimediale Werbeanzeigen, sowie Kampagnen nach Absprache. Die Verantwortung für die Inhalte an den Werbemassnahmen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

3. Für Werbemaßnahmen anfallende Kosten und Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen. Sollten Werbeträger dies voraussetzen, kann im Einzelfall eine Vorauszahlung fällig sein.

4. Nicht bei allen Werbeformaten lässt sich der Werbeplatz im Voraus bestimmen. Geschaltete Anzeigen/Werbung, auf unerwünschten Werbeplätzen unterliegen deshalb der vollen Berechnung.

5. Abrechnung für Werbemaßnahmen erfolgen je nach Werbeart.SEM wie AdWords beispielsweise als Preis je Klick, Bannerwerbung als Preis je tausend Einblendungen, Radiowerbung im Voraus je gebuchter Sendesekunde. Näheres regelt jeweils die einzelne Vetragsart zwischen GERUWEB als Mittler und dem Werbeanbieter. Abweichende Abrechnungsformen müssen vorab schriftlich vereinbart werden.

VII Ausführungsfristen und Termine

1. Ausführungsfristen und Termine sind unverbindlich, soweit sie von den Parteien nicht ausdrücklich als verbindlich festgesetzt wurden. Solange der Auftraggeber eine für die Auftragsdurchführung wesentliche Mitwirkungs- oder Beistellungspflicht (insbesondere die Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben) oder eine fällige Ratenzahlung nicht erbringt, ist GERUWEB zur Aufnahme oder Fortsetzung der Leistung nicht verpflichtet.

2. Für die Einhaltung einer Lieferfrist ist es ausreichend, dass bis zu ihrem Ablauf die zu liefernde Leistung, oder der zu liefernde Gegenstand die Betriebsstätte der Herstellung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

3. Ist eine Ratenzahlung / Finanzierung vereinbart, so hat die Zahlung falls diese nicht durch Bankeinzug erfolgt, bis 10 Tage nach Fälligkeit zu erfolgen. Bei dreimaligem Zahlungsverzug kann GERUWEB weitere Leistungen von Vorauszahlungen anhängig machen. Ist der Auftraggeber mit mehr als drei Raten im Verzug, ist der Restbetrag für die gesamte Laufzeit, unabhängig vom bisherigen Leistungsumfang und ohne weitere Leistungen, sofort fällig.

4. Sind Leistungen an eine Laufzeit oder an ein Auftragsvolumen gekoppelt, so können offen stehende oder geplante Leistungen, bis maximal 14 Tage nach Ende der Vertragslaufzeit von GERUWEB eingefordert werden.

VIII Vergütung und Sonderleistungen

1. Die Vergütung für Video-, Film- Gestaltungs- und Programmierleistungen ist spätestens bei Ablieferung des Werkes fällig. Vertraglich kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% vereinbart werden. Jede Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei der Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von GERUWEB hohe finanzielle Vorleistungen, so ist GERUWEB berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

2. Sind bestellte Leistungen Teil eines Auftragsvolumens oder eines Laufzeitvertrages, so obliegt es dem Auftraggeber dieses Leistungen von GERUWEB in Anspruch zu nehmen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, mindern die fällige Summe am Ende eines Auftrags nach Laufzeit oder Volumen nicht. Geleistete Zahlungen sind auf die Gesamtsumme in sofern voll anzurechnen, als die gelieferten Leistungen dem durschnittlichen Mittel der Einzelleistungen entsprechen. Ins besondere zusätzlich bestellte Leistungen oder Artikel Dritter, können auf die Gesamtsumme aufgeschlagen werden. Für die Fristen hierzu, gilt Abschnitt VII 4.

3. Umarbeitungen oder Änderungen der Internetpräsentationen, die den vereinbarten Rahmen für die Konzeption und Erstellung überschreiten sowie während der Erstellung anfallende technische Nebenkosten, werden nach dem jeweiligen Aufwand gesondert berechnet.

4. Gebühren für Webhosting, Shop-Mieten, Domains oder Server sind sofort ohne Abzug zahlbar. Je nach Art des gewählten Hostingvertrages oder Tarifs ist eine Vorauszahlung des hierfür vereinbarten Entgelts für 1, 3, 6 oder 12 Monate fällig. Kommt der Kunde mit mehr als 1 Monatsrate in Verzug, können weitere Leistungen aus dem Hostingvertrag verweigert werden.

5. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum
von GERUWEB.

IX Eigentumsvorbehalt

1. An Konzepten und Entwürfen der Gestaltungsleistung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

2. GERUWEB behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag einschließlich etwa angefallener Zinsen vor. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ohne vorherige Fristsetzung zur Herausgabe der Vorbehaltsware an GERUWEB verpflichtet, wenn GERUWEBdie Herausgabe geltend macht. In diesem Fall ist GERUWEB berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu betreten und die Ware in Besitz zu nehmen sowie anderweitig zu verwerten.

3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für GERUWEB vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt GERUWEB das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für GERUWEB.

4. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist nur mit vorheriger Zustimmung durch GERUWEB zulässig. Der Kunde tritt schon jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegenüber Dritten an GERWUEB ab. Zur Einziehung der Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung so lange nicht einzuziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretene Forderung, deren Schuldner und alle zum Einzug erforderlichen Angaben bekannt gibt sowie die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und gegenüber dem Schuldner die Abtretung anzeigt.

5. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen der Ware oder sonstige Eingriffe Dritter sind GERUWEB sofort mitzuteilen und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit wir rechtsverteidigende Maßnahmen einleiten können. Die Ware ist gegen Diebstahl und Feuer zu versichern.

X Haftung und Schadensersatzansprüche

1. GERUWEB verpflichtet sich, Gestaltungsaufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen, Originale und Muster sorgfältig zu behandeln. GERUWEB haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

2. GERUWEB verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet GERUWEB für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

3. Sofern GERUWEB notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von GERUWEB. GERUWEBhaftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet GERUWEB nicht.

5. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder fertiggestellten Präsentationen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Ton. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder fertiggestellten Präsentationen entfällt jede Haftung von GERUWEB.

6. Für die im Namen des Auftraggebers zu veröffentlichenden Präsentationen stellt der Auftraggeber GERUWEB von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material bereitzustellen, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes deutsches Recht verstoßen könnten.

7. GERUWEB bemüht sich bei der Erstellung und Verbreitung von Präsentationen, der dazu gehörigen Techniken und Verfahrensweisen sowie der Wahl der Vertragspartner, die an der Verbreitung beteiligt sind, um größtmögliche Sorgfalt und Sicherheit. Aufgrund der Struktur und des Aufbaus des Internets, auf die GERUWEB keinen Einfluss hat, kann eine 100%ige Sorgfalt und Sicherheit nicht garantiert werden. GERUWEB haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

XI Durchführung

1. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann GERUWEB eine Abschlagszahlung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann GERUWEB Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

2. Stellt der Auftraggeber benötigte Vorlagen für die Präsentation nicht rechtzeitig zur Verfügung, entfällt für GERUWEB jegliche Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus der Verzögerung für den Auftraggeber ergeben.

*XII Datenschutz

1. Es gelten die für die jeweilige Partei anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

2. Im übrigen verpflichten sich beide Parteien zur Geheimniswahrung hinsichtlich aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei.

3. Mitteilungen per E-Mail von GERUWEB an den Kunden über vertrauliche Daten werden auf dessen ausdrücklichen Wunsch und Risiko versandt.

4 Näheres regeln die gesondert ausgewiesenen GERUWEB-Datenschutzbestimmungen.

XII Schlussbestimmungen

1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung durch GERUWEB auf einen Dritten übertragen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn ihr kein wichtiger Grund entgegensteht.

2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie daraus entstehenden bzw seine Wirksamkeit betreffenden Streitigkeiten ist

der Geschäftssitz von GERUWEB. Gerichtsstand ist 26209 Hatten.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.